Gutachter im Großraum Freising und Landshut für die Werte bebauter und unbebauter Grundstücke für private und unternehmerische Zwecke auf der Grundlage normierter nationaler und internationaler Bewertungsverfahren
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (Industrie- und Handelskammer Niederbayern)
Diplom- Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten (DIA, Universität Freiburg)
Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung DIAZert für Markt- u. Beleihungswertermittlung (S) - DIN EN ISO/ IEC 17024
Recognised European Valuer (REV-Status) der TEGOVA (The European Group of Valuers´ Associations)

Leistungen
- Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB
- Beleihungswertermittlung gemäß § 16 PfandBG
- Gutachten für die steuerliche Rechnungslegung
- Plausibilitätsprüfung von bestehenden Gutachten
- Risikobewertung von Renditeimmobilien
- Bewertung von Rechten und Belastungen an Grundstücken (z. B. Nießbrauch, Wohnrecht, Wegerecht und dgl.)
- Marktwerteinschätzung (Wertermittlung in Kurzform)
- Beratung bei An- und Verkauf

Bewertungsobjekte
- Unbebaute Grundstücke
- Ein- und Zweifamilienhäuser
- Eigentumswohnungen
- Teileigentum
- Mehrfamilienhäuser, Wohnanlagen
- Gemischt genutzte Grundstücke
- Büro- und Geschäftsgebäude
- Verwaltungsgebäude
- Industrieobjekte
- Erbbaugrundstücke und Erbbaurechte
- Spezialimmobilien

Bewertungsanlässe
- Immobilienankauf oder Immobilienverkauf
- Erbschaft oder Schenkung
- Gerichtliche oder außergerichtliche Vermögensauseinandersetzung
- Ehescheidung
- Finanzamt
- Fremdfinanzierung (Beleihung)
- Bilanzierungsgrundlage
- Portfoliobewertung und Vermögensübersicht
- Einräumung von Rechten Dritter (Überbaurecht, Abstandsflächenübernahme etc.)

Individuelle Beratung
Wir beraten Sie kompetent in allen Fragen zur Immobilienbewertung in Bezug auf den persönlichen Sachverhalt. Regelmäßige Weiterbildungen und Marktbeobachtung sind dabei Teil der Arbeitsphilosophie und sichern Ihnen zuverlässig die notwendige Fach- und Marktkenntnis

Wahrung der Grundsätze
Neben den Kardinalspflichten ist der Sachverständige u. a. im Besonderen zur Unparteilichkeit und Diskretion verpflichtet. Wir bewerten Ihren Auftrag mit der fachlich gebotenen Kompetenz, Neutralität und höchster Vertraulichkeit.

Kostentransparenz
Das Honorar berechnet sich nach Honorarrichtlinie des Landesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständigen in Bayern. Das voraussichtliche Honorar wird Ihnen selbstverständlich vorab mitgeteilt. Gerne erstellen wir Ihnen auf der Grundlage der wesentlichen Parameter ein persönliches Angebot.